Nach dem Tod eines 17-Jährigen im saarländischen Schiffweiler steht das Obduktionsergebnis nun fest: Der Jugendliche starb an einer tödlichen Schussverletzung, wie ein Sprecher des Landespolizeipräsidiums am Mittwoch mitteilte. Gegen den 18 Jahre alten Tatverdächtigen sei daher Haftbefehl wegen Totschlags erlassen worden. Der junge Mann sei in die Jugendvollzugsanstalt nach Ottweiler gebracht worden und befinde sich derzeit in Untersuchungshaft.
Nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen bestehe der dringende Verdacht, dass der 18-Jährige die tödliche Schussverletzung «vorsätzlich herbeigeführt» habe, teilte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Saarbrücken am Mittwoch mit. Wie genau es zu dem tödlichen Schuss kam, sei Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Der Beschuldigte habe sich bisher nicht zur den Vorwürfen eingelassen. Zu Hintergründen der Tat und möglichem Motiv lagen zunächst keine Angaben vor.
Das spätere Todesopfer, ein Zeuge und der Verdächtige sollen sich am Montag im Keller des 18-Jährigen aufgehalten haben. Im Laufe des Abends kam es aus bislang ungeklärten Gründen «zu einer Schussabgabe», wobei der 17-Jährige ums Leben kam. Nach der Schussabgabe sei der Zeuge zunächst davongelaufen und habe anschließend die Polizei gerufen.
Vor Ort traf die Polizei nach ihren Angaben den Verdächtigen und ein Ehepaar an, das ebenfalls auf dem Anwesen wohnt. Danach fanden die Beamten erst die mutmaßliche Tatwaffe und dann den leblosen Körper des 17 Jahre alten Opfers. Der Verdächtige habe sich widerstandslos festnehmen lassen.
Der Tatverlauf sei noch unklar, hatte der Polizeisprecher am Dienstag gesagt. «Letztlich sind drei junge Männer im Keller mit einer scharfen Waffe gewesen.» Woher diese stammte, war auch noch unbekannt. Vor der Obduktion war ein Schussunfall zunächst nicht ausgeschlossen worden.
Die Staatsanwaltschaft betonte, dass bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung die Unschuldsvermutung gelte. Weitere Angaben könnten aus Gründen des Verfahrens- sowie des Persönlichkeitsschutzes derzeit nicht gemacht werden.