Bürgerbeauftragte hilft genervten Menschen

Wer sich in Rheinland-Pfalz über Probleme etwa mit Behörden beklagt, kann sich an die Bürgerbeauftragte wenden. Im vergangenen Jahr hatte sie vor allem mit drei großen Bereichen zu tun. Und auch eine besonders kuriose Eingabe nach der Flutkatastrophe im Ahrtal gab es.
Barbara Schleicher-Rothmund, Bürger- und Polizeibeauftragte. © Andreas Arnold/dpa/Archivbild

Grundsteuerreform, Zensus, Personalmangel: Bürger und Bürgerinnen in Rheinland-Pfalz haben sich im vergangenen Jahr vermehrt über Probleme mit Behörden beschwert. Auch Insassen aus einer Jugendvollzugsanstalt hätten sich an sie gewandt, teilte die Bürger- und Landespolizeibeauftragte Barbara Schleicher-Rothmund (SPD) am Donnerstag bei der Vorstellung ihres Jahresberichts mit. Aufgrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine waren auf Anordnung des Justizministeriums russisch- und ukrainischstämmige Insassen getrennt voneinander untergebracht worden. «Nach Rücksprache mit den entsprechenden Verantwortlichen dürfen sie nun wieder beieinandersitzen», sagte Schleicher-Rothmund zu der Beschwerde.

Insgesamt 2093 Eingaben seien im Jahr 2022 eingegangen. Damit ist die Zahl im Vergleich zu den 2060 Beschwerden aus dem Vorjahr leicht gestiegen, bleibt aber weiter unter den 2193 Eingaben aus dem Jahr 2020.

Große Verwirrung löste der sogenannte Zensus aus, also die Bevölkerungszählung. Einige Rheinland-Pfälzer sollen Mahnungen erhalten haben, bevor ihnen die benötigten Unterlagen zugestellt wurden. Darüber hinaus meldeten sich vermehrt ältere Menschen bei der Beauftragten, weil sie nicht wüssten, wie sie ohne Internetzugang die Grundsteuererklärung abgeben sollten. Zusammen mit dem Finanzministerium sei eine Sprechstunde eingerichtet worden, die den Betroffenen helfen konnte. Als dritten großen Kritikpunkt nannte Schleicher-Rothmund den Personalmangel im öffentlichen Dienst und die damit verbundenen langen Wartezeiten.

Besonders kurios sei für sie die Eingabe eines Mannes gewesen, der sich während der Flutkatastrophe im Ahrtal engagierte, sagte Schleicher-Rothmund. «Daraus hatte er den Schluss gefolgert, dass er seine Haftstrafe nicht anzutreten hätte», sagte die Bürgerbeauftragte. «Aber er musste seine Haftstrafe antreten.»

© dpa
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