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Höchststrafe gegen Polizistenmörder von Kusel rechtskräftig

Mit Kopfschüssen tötete er zwei Polizisten bei einer Kontrolle und wurde dafür wegen Doppelmordes verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat keine Rechtsfehler im Richterspruch gefunden.
Justitia
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. © Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

Der Mord an zwei Polizisten auf nächtlicher Streife bei Kusel hatte vor eineinhalb Jahren bundesweit Entsetzen ausgelöst. Sie wollten Wilderer stellen - und wurden erschossen. Jetzt ist das Urteil gegen den zweifachen Polizistenmörder von Kusel rechtskräftig. Die Revision des Mannes sei verworfen worden, teilte der Bundesgerichtshof am Freitag in Karlsruhe mit.

Im November 2022 war der damals 39-Jährige vor dem Landgericht Kaiserslautern wegen zweifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit gilt eine Entlassung des Mannes nach 15 Haftjahren als ausgeschlossen.

Bei dem Verbrechen Ende Januar 2022 auf einer entlegenen Kreisstraße nahe Kusel in der Westpfalz hatte der Saarländer laut Urteil eine 24-jährige Polizeianwärterin und einen fünf Jahre älteren Polizeikommissar mit Kopfschüssen getötet.

Den Polizisten war gegen 4 Uhr morgens ein geparkter Kastenwagen verdächtig vorgekommen, im Laderaum entdeckten sie mehr als 20 gewilderte Hirsche und Rehe. Wenige Minuten später waren die Beamten tot. Die Frau starb durch Schüsse aus einer Schrotflinte, der Mann wird von Schüssen aus einem Jagdgewehr getroffen. Den Abzug betätigte der Verurteilte - laut Gericht, um gewerbsmäßige Jagdwilderei zu verdecken.

Es waren auch die Kaltblütigkeit und Brutalität der Tat, die nicht nur im Prozesssaal immer wieder bei Zuschauern Grauen verursachten. Der Richter sagte, der Mann sei bei den beiden Opfern vorgegangen wie zuvor bei seinen Jagdzügen - «gemäß seinem Motto "Kopfschuss, wie immer». Er habe sie gejagt und kaltblütig getötet.

Mit dem Urteil folgte das Landgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Anklagebehörde hatte unter anderem gesagt, die Tat habe «Hinrichtungscharakter» gehabt - daher liege eine besondere Schwere der Schuld vor. Der Mann und sein Jagdgehilfe waren wenige Stunden nach dem Verbrechen im angrenzenden Saarland festgenommen worden.

Die Verteidigung des Hauptangeklagten hatte für «ein gerechtes Urteil» plädiert, ohne konkrete Forderung. Aus ihrer Sicht war die Tat «kein Mord, maximal Körperverletzung mit Todesfolge».

Dem Nebenangeklagten, der in der Tatnacht dabei war, sprach das Landgericht Kaiserslautern zwar der Mittäterschaft der gewerbsmäßigen Jagdwilderei schuldig. Es sah aber von einer Strafe ab, da der damals 33-Jährige bereits vor Prozessbeginn umfassend ausgesagt hatte. Dies sei «erhebliche strafmildernde und wesentliche Aufklärungshilfe» gewesen, hieß es damals.

Im März diesen Jahres war der Polizistenmörder in einem weiteren Prozess wegen Jagdwilderei und versuchter gefährlicher Körperverletzung am Amtsgericht Neunkirchen freigesprochen worden. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat.

© dpa
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