Todeserklärung für einen Vermissten der Ahr-Flut beantragt

Für einen der beiden immer noch Vermissten der Ahr-Flut ist ein Verfahren zur Todeserklärung eingeleitet worden. Angehörige des jungen Mannes aus Bad Neuenahr-Ahrweiler haben sich dafür an das örtliche Amtsgericht gewandt, wie der Opferbeauftragte von Rheinland-Pfalz, Detlef Placzek, der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.
Ein Tennisplatz im Kurpark von Bad Neuenahr-Ahrweiler ist von Schlamm bedeckt. © Thomas Frey/dpa/Archivbild

Bei der Ahr-Flutkatastrophe im Juli 2021 waren 134 Menschen getötet und mehr als 750 verletzt worden. Darüber hinaus gelten zwei Männer bis heute als vermisst - der zweite, etwas über 60 Jahre alte Mann hatte laut Placzek in Altenahr gewohnt. Bei Verschollenen kann zunächst keine Sterbeurkunde ausgestellt werden. Diese wird aber etwa für Erbscheine und Rentenanträge benötigt. Eine Todeserklärung ersetzt die Sterbeurkunde - das Nachlassverfahren kann beginnen.

Placzek sagte: «Vermisstenfälle können mit ihrer Ungewissheit für die Hinterbliebenen eine ganz besondere Belastung sein. Auch wenn die Angehörigen nach der Flut absolut keine Überlebensmöglichkeit mehr sehen, können sie trotzdem mit der Katastrophe nicht abschließen.»

Unmittelbar nach dem extremen Hochwasser im Ahrtal habe es wohl mehr als 100 Vermisste gegeben - bis nach und nach fast alle gerichtsmedizinisch als Todesopfer identifiziert worden seien, ergänzte der Landesopferbeauftragte. Er ist im Hauptjob Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung.

Erst zweieinhalb Monate nach der Flut war noch eine in Bad Neuenahr-Ahrweiler vermisste Frau tot in den Niederlanden gefunden. Laut Polizei war die Leiche wohl über die Ahr in den Rhein gelangt und von dort bis nach Rotterdam getrieben worden. Die über 60 Jahre alte Frau wurde am 30. September 2021 in den Niederlanden mit einem DNA-Abgleich identifiziert.

© dpa
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