Die Entwicklung an den einzelnen Hochschulen unterscheidet sich dabei mitunter beträchtlich. So stieg an der Mainzer Uni die Zahl der Hilfskräfte von 25 im Jahr 2017 bis 2021 um fast das Fünffache auf 122. Dagegen ging sie an der Uni Trier von 107 auf 52 zurück.
Laut Hochschulgesetz können Personen mit einem erfolgreich abgeschlossenen Hochschulstudium oder «fortgeschrittene Studierende» als wissenschaftliche oder künstlerische Hilfskräfte beschäftigt werden. Ihre Bezahlung sei nicht Teil der Tarifverträge im öffentlichen Dienst, erklärte das Ministerium weiter. Die Vergütung werde entsprechend der Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder festgelegt.