Einem TÜV-Gutachten zufolge war die Achterbahn zum Zeitpunkt des Unglücks sicherheitstechnisch in Ordnung. Um jedoch einen Betrieb nach dem heutigen Stand der Technik zu gewährleisten, hatte die TÜV Rheinland Industrie Service GmbH die Nachrüstung empfohlen - die der Kreis dann anordnete. Mit dem neuen elektronischen Rückhaltesystem kann die Achterbahn erst dann losfahren kann, wenn die Bügel der Fahrgäste eingerastet sind.
Zuvor war es nach früheren Angaben der Kreisverwaltung so, dass die Bügel von Gästen heruntergedrückt und von Mitarbeitern kontrolliert wurden. Die Achterbahn ist rund 550 Meter lang und 17,5 Meter hoch.
Bei der Staatsanwaltschaft Koblenz läuft nach dem tödlichen Unfall noch ein Todesermittlungsverfahren. Das Sachverständigengutachten liege noch nicht vor, teilte der Sprecher mit.
Der Freizeitpark Klotten hat unter anderem auch eine Wildwasserbahn, eine Elektro-Pferdereitbahn sowie mehr als 50 Wildtierarten in großen Natur- und Streichelgehegen - vom Alpaka bis zum Waschbären.