Erste Hinweise nach TV-Sendung zu Tod eines Rollstuhlfahrers

Im Fall des gewaltsamen Todes eines Rollstuhlfahrers im saarländischen Sulzbach sind nach Ausstrahlung der ZDF-Sendung «Aktenzeichen XY... Ungelöst» bereits erste Hinweise bei der Polizei eingegangen. Es handelt sich um «einige wenige Hinweise», die noch ausgewertet werden müssen, wie ein Sprecher des Landespolizeipräsidiums am Donnerstag mitteilte.
«Aktenzeichen XY ... ungelöst»
Eine Projektion des Logos von «Aktenzeichen XY ...ungelöst» ist an einer Glasscheibe zu sehen. © picture alliance/Matthias Balk/dpa/Illustration

In der Sendung war am Mittwochabend über den Fall berichtet worden. Die während der Ausstrahlung eingegangenen Hinweise werden laut dem Sprecher wohl in den nächsten Tagen an die Polizei weitergeleitet.

Der Fall ist auch nach monatelangen Ermittlungen ungeklärt. Beamte hatten den 71 Jahre alten Rollstuhlfahrer am 14. Mai 2022 leblos in seiner Wohnung in Sulzbach gefunden. Die Obduktion des Mannes habe ergeben, dass er durch mehrere Stichverletzungen am Oberkörper und Hals gestorben war. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat für Informationen, die zur Aufklärung des Falls führen, insgesamt 5000 Euro Belohnung ausgelobt.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Bruce Willis
People news
Bruce Willis' Ehefrau spricht über Demenz des Stars
Streik in Hollywood
Tv & kino
US-Drehbuchautoren und Studios finden «vorläufige Einigung»
Joe Jonas und Sophie Turner
People news
Kinder von Turner und Jonas bleiben wohl vorerst in New York
Amazon
Internet news & surftipps
Amazon steigt bei KI-Start-up Anthropic ein
iPhone 15: Dynamic Island – Funktion, unterstützte Apps & mehr erklärt
Das beste netz deutschlands
iPhone 15: Dynamic Island – Funktion, unterstützte Apps & mehr erklärt
Apple Watch Ultra 2 vs. Apple Watch 9: Das unterscheidet die Modelle
Handy ratgeber & tests
Apple Watch Ultra 2 vs. Apple Watch 9: Das unterscheidet die Modelle
Alexander Zverev
Sport news
Zverev erreicht Finale von Chengdu
Paar wälzt Dokumente
Job & geld
Kombinierter Ehe- und Erbvertrag bleibt amtlich verwahrt