Das Oberlandesgericht Koblenz habe eine weitere Beschwerde des Verteidigers eines 16 Jahre alten Beschuldigten gegen den Haftbefehl des Amtsgerichts Trier als unbegründet verworfen, teilte Fritzen mit. Der Jugendliche sitzt seit Anfang März wegen des Verdachts des schweren Landfriedensbruchs, des tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte sowie der gefährlichen Körperverletzung in Untersuchungshaft. Weitere Festnahmen habe es nicht gegeben, sagte Fritzen.
In der Nacht zum 17. Februar sollen vor einer Diskothek 13 Polizisten bis zu 40 Angreifern gegenübergestanden haben, die mit Glasflaschen, Holzstöcken und Schaufeln auf die Beamten losgegangen sein sollen. Die Polizei war zuvor wegen einer Körperverletzung alarmiert worden. Als die Beamten auf dem Platz vor dem Club ermitteln wollten, eskalierte die Lage.
Vier Polizisten und eine Polizistin wurden verletzt, zwei durch Pfefferspray der Polizei. Als die Lage eskalierte, feuerte ein Polizist zwei Warnschüsse in die Luft ab, zahlreiche mutmaßliche Angreifer liefen den Angaben zufolge daraufhin weg. Zwei Verdächtige wurden vorübergehend festgenommen. Nach früheren Angaben laufen Ermittlungen gegen zwölf Beschuldigte.