Das Amtsgericht Worms sowie umliegende Geschäfte wurden daraufhin geräumt und ein Sperrbereich im Umfeld des Gerichts eingerichtet. Ebenso kam es in Kusel zu einer Räumung des Gerichts und anliegender Gebäude sowie einer Absperrung.
Bei der anonymen Drohung in Worms habe es sich um eine Bandansage gehandelt. Es solle überprüft werden, ob es sich dabei um eine computergenerierte Stimme gehandelt haben könnte, so eine Sprecherin. Die Polizei sprach bei der Drohung in Kusel von einer elektronischen Sprachnachricht. Wegen der Absperrungen wurden zeitweise Verkehrsbehinderungen und Einschränkungen für Passanten und Anwohner erwartet.
Die Kriminalpolizei ermittelt nach beiden Drohungen wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. Darauf steht laut Strafgesetzbuch eine Haftstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Nach Angaben beider Polizeipräsidien war zunächst unklar, ob ein Zusammenhang zwischen den Fällen besteht. Zuvor hatte der SWR über die Drohung in Worms berichtet.