Die Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen für besonders zu schützende Gruppen greift grundsätzlich seit Mitte März. Der Regionalverband ist einer von sechs Kreisen im Saarland. Dem saarländischen Sozialministerium liegen keine Zahlen für das gesamte Bundesland vor, was Tätigkeitsverbote in diesem Zusammenhang betrifft.
Das Gesundheitsamt könne die Tätigkeitsverbote außer Kraft setzten, wenn der Arbeitgeber die Systemrelevanz der Mitarbeiter bescheinige. «Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist ein gültiges Bundesgesetz», sagt Regionalverbandsdirektor Peter Gillo. «Wir setzen dies unter sorgfältiger Abwägung zwischen der Systemrelevanz der Mitarbeitenden und dem Infektionsschutz in den Einrichtungen um.»
Die Corona-Lage verschärfe sich aktuell in den Einrichtungen in der Region. In 35 von 50 Seniorenheimen im Regionalverband gebe es Fallhäufungen. Die Anzahl an Todesfällen sei zum jetzigen Zeitpunkt bereits höher als im Vormonat. Das Gesundheitsamt werde im November voraussichtlich weitere rund 130 Tätigkeitsverbote aussprechen. Zu 34 betroffenen Personen würden bereits Bescheinigungen der Systemrelevanz vorliegen.