500 Patienten stehen auf Warteliste für Transplantation

In Rheinland-Pfalz und im Saarland warten Hunderte Patienten auf eine lebensrettende Transplantion. Ende April standen 400 Menschen in Rheinland-Pfalz auf der Warteliste für eine Transplantation, im Saarland waren es 100, wie die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) auf dpa-Anfrage zum Tag der Organspende an diesem Samstag mitteilte.
Transplantationsmedizin
Eine von einem gesunden Spender entnommene Niere wird beim Empfänger transplantiert. © Waltraud Grubitzsch/zb/dpa

2022 war die Zahl der Organspenden in beiden Ländern gesunken. In Rheinland-Pfalz wurden 109 Organe gespendet, 85 weniger als ein Jahr zuvor. Im Saarland lag die Zahl der gespendeten Organe bei 57 nach 60 in 2021. Der Trend scheint sich auch dieses Jahr fortzusetzen: Bis Ende April wurden in Rheinland-Pfalz 26 Organe transplantiert (Vergleichzeitraum 2022: 45), im Saarland waren es 19 (22).

Der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) rief dazu auf, sich aktiv mit dem Thema auseinandersetzen und es im Familien- und Freundeskreis zu diskutieren. Wer entschieden sei, solle einen Organspendeausweis ausfüllen. Der Minister erneuerte seine Forderung nach einer Widerspruchslösung: «Wären Organentnahmen grundsätzlich immer möglich, es sei denn Patientinnen und Patienten widersprechen ausdrücklich der Spende, so hätten mehr Menschen die Chance, auch tatsächlich ein lebensnotwendiges Organ zu erhalten», erklärte Hoch.

Laut DSO finden die meisten Menschen in Deutschland Organspenden sinnvoll und gut. Laut einer aktuellen Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stünden 8 von 10 Befragten der Organspende positiv gegenüber. «Dennoch fehlt oft der letzte Schritt, die eigene Entscheidung auch zu dokumentieren. Doch genau darauf kommt es an», sagte eine DSO-Sprecherin.

Ein Hauptgrund, warum in 2022 mögliche Organspenden nicht vollzogen werden konnten, sei die fehlende Zustimmung gewesen. Nur in rund 15 Prozent der Fälle habe eine schriftliche Entscheidung der verstorbenen Person vorgelegen. Und in Fällen, in denen Angehörige allein entscheiden mussten, hätten sie in rund 80 Prozent «vermutlich aus Unsicherheit» keine Einwilligung gegeben, hieß es.

Damit es Angehörige in diesen Situationen leichter hätten und der persönliche Wille auch sicher umgesetzt werde, sei «die eigene – und auch dokumentierte – Entscheidung zu Lebzeiten die beste Voraussetzung». Möglich sei dies in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung, teilte die DSO mit.

© dpa
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