Nach der Weihnachtsfeier einer süddeutschen Winzergenossenschaft war einer der Gebietsleiter in sein Hotel zurückgekehrt, wo es ihn aber noch nicht ins Bett zog. Stattdessen ging er mit einem Kollegen zum halben Kilometer entfernten Betrieb und verschaffte sich mit dessen Einlasskarte Zutritt.
Beide tranken vier Flaschen Wein. Die leeren Flaschen standen am nächsten Morgen auf dem Tisch. Auf dem Fußboden lag eine zerquetschte Mandarine, die zuvor an die Wand geworfen worden war. Einer der beiden Mitarbeiter hatte sich neben der Eingangstür erbrochen. Das Hoftor stand offen.
Das Unternehmen kündigte dem Gebietsleiter fristlos. Während das Arbeitsgericht in erster Instanz noch eine Abmahnung für ausreichend erachtet hatte, sah dies das Landesarbeitsgericht anders.
Es stelle sich allenfalls die Frage, ob das Verhalten eine fristlose oder eine ordentliche Kündigung rechtfertige. Die Parteien einigten sich am Dienstag auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit einem Monat Frist.