Im Streit um nächtlichen Lärm am Brüsseler Platz hat die Stadt Köln am Donnerstag vor dem Oberverwaltungsgericht eine Niederlage einstecken müssen. Die Stadt tue nachweislich zu wenig, um die Anwohner zu schützen, stellte der 8. Senat des OVG mit Sitz in Münster fest. Die regelmäßige Lärmbelästigung sei gesundheitsgefährdend. Die Vorsitzende Richterin Annette Kleinschnittger sparte in ihrer Urteilsbegründung nicht mit deutlichen Worten in Richtung der Stadt. Diese müsse jetzt Verantwortung übernehmen und alle Möglichkeiten ausschöpfen. Die Lärmbelastung muss unter 60 Dezibel sinken.
Der Brüsseler Platz im belgischen Viertel ist seit Jahrzehnten ein bekannter Szenetreff und Anziehungspunkt auch für Touristen. Lärm, Müll und Wildpinkler sind für die Anwohner besonders in den warmen Monaten ein Ärgernis. Sie hatten auf Einhalten der Lärmschutzvorschriften in der Zeit von 22 Uhr bis 6.00 Uhr geklagt und in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht Recht bekommen. Dieses Urteil bestätigte das OVG jetzt.
Die Stadt hatte auch vor dem OVG auf das veränderte Freizeitverhalten der Menschen verwiesen und sich machtlos gezeigt. Ein Lärmgutachten hatte aufgezeigt, dass die Anwohner auch nach 22 Uhr noch einer Lärmbelastung von im Schnitt 67 Dezibel ausgesetzt sind. Auch nach Mitternacht waren die Werte noch zu hoch.
Was genau die Stadt machen soll, wollte das OVG nicht vorschreiben. Am Ende als letzte Möglichkeit könnte auch ein Alkoholverbot oder sogar das Sperren des Platzes liegen. Klar sei aber, dass die Stadt nicht damit argumentieren könne, dass das Problem nur verlagert würde. Das Geschehen auf dem Platz muss unattraktiv werden. «Partybesucher haben deutlich geringere Rechte als die Anwohner», sagte die Vorsitzende Richterin.
Kleinschnittger warf der Stadt vor, jahrelang nichts getan zu haben. «Über 10 Jahre ist nichts passiert». Sie äußerte den Verdacht, dass Köln eine schützende Hand über den Platz gehalten habe. Die bisherigen Maßnahmen seien «evident unzureichend» gewesen. Die Vorsitzende Richterin verwies auf den Internetauftritt der Stadt. Hier habe sich Köln nicht genügend von den Vorkommnissen auf dem Platz distanziert, sondern sich ganz im Gegenteil positiv über den Szenetreff geäußert. «Kurzum, es liest sich wie ein Werbeschreiben. Kein Wort davon, dass die Leute dort wegbleiben sollen», sagte Kleinschnittger.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OVG ließ keine Berufung zu. Dagegen ist Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich.