Laut Urteil hatte die Frau, die damals in einem Frauenhaus in Kerpen (Rhein-Erft-Kreis) lebte, dem Säugling im August 2022 ein Kissen ins Gesicht gedrückt - das Baby erstickte. Anschließend soll sie den Leichnam in einen Kinderwagen gelegt und sich zu einem nahe gelegenen See in einem ehemaligen Tagebaugebiet begeben haben. Dort habe die Frau «eine kleine Bestattungszeremonie» für ihre Tochter abgehalten, bevor sie versucht habe, sich selbst zu töten. Zwei Tage später wurde die Deutsche demnach mit Verletzungen von Spaziergängern auf einem Feldweg gefunden.
Eine entscheidende Rolle spielte laut Urteil der Vater des Kindes. «Ein bizarrer Mann, eine Art Reichsbürger», hieß es in der Urteilsbegründung. Er habe die Angeklagte beständig unter Druck gesetzt, ein Kind zu kriegen, um aus «germanischem Gedankengut» heraus «die Ahnenlinie» fortzusetzen. Diesem «Anforderungsprofil» habe die in ihrer Reife verzögerte und nur mit niedrigem Durchsetzungsvermögen ausgestattete 31-Jährige nichts entgegensetzen können, sagte die Richterin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.