Diese werfen der Deutschen Bank vor, ihnen bei der Komplettübernahme der Postbank zu wenig Geld für ihre Aktien gezahlt zu haben. Den Anteilseignern wurde im Oktober 2010 ein freiwilliges Übernahmeangebot von 25 Euro je Aktie gemacht. Die Kläger meinen, dass die Deutsche Bank faktisch schon früher bei der Postbank das Sagen hatte und bereits zu diesem Zeitpunkt ein Pflichtangebot hätte unterbreiten müssen. Damals war der Kurs der Aktie deutlich höher. Zuletzt hatte das OLG die Forderungen der Anleger zurückgewiesen.
Das BGH-Urteil betrifft zwei Musterverfahren. Eine «wesentliche Anzahl an weiteren Klagen» ist laut Geschäftsbericht der Deutschen Bank beim Kölner Landgericht anhängig. Insgesamt geht es demnach um Nachforderungen in Höhe von fast 700 Millionen Euro.