Das Geld sei als «Vermögensabschöpfungsmaßnahme» in dem Fall ursprünglich mit dem Ziel eingezogen worden, die 250.000 Euro wieder an die geschädigte Kommune Iserlohn zurückfließen zu lassen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Man müsse aber für eine Entscheidung nun erst ein rechtskräftiges Urteil abwarten. Mit der Revision des Ex-Angestellten geht die Angelegenheit an den Bundesgerichtshof. Es dauert voraussichtlich aber mehrere Monate, bis die Revision überhaupt beim BGH in Karlsruhe eingeht.
Ein zweiter Angeklagter, ein früherer Personaldezernent, war vom Landgericht wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden, ausgesetzt zur Bewährung. Drei Monate gelten wegen der überlangen Verfahrensdauer bereits als vollstreckt. Der einstige Personalzuständige hatte das Beschäftigungsverhältnis des Angestellten 2019 beendet und die Abfindung ausgezahlt. Der Ex-Personaler legte laut Gericht keine Revision ein - sein Urteil ist damit rechtskräftig. Auch die Staatsanwaltschaft legte keine Rechtsmittel ein.
Der frühere Angestellte sieht sich nach eigener Aussage zu Unrecht verurteilt, will für einen Freispruch kämpfen und beklagt dramatische Folgen auch für seine berufliche Zukunft und sein Privatleben. Er weist zudem auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgericht von 2022 hin: Das LAG in Hamm hatte entschieden, die Kommune Iserlohn habe keinen Anspruch auf eine Rückzahlung der Summe vom früheren Mitarbeiter. Der Mann habe 2019 mit dem Abschluss des Aufhebungsvertrags nicht «gegen Strafgesetze oder die guten Sitten» verstoßen.
Zugleich hatte aber ein Sprecher des LAG im Februar 2022 betont, dass es zwischen dem dortigen Verfahren und dem parallelen Strafprozess am Landgericht lediglich eine «kleine gemeinsame Klammer» gebe. Das Strafverfahren sei von der LAG-Entscheidung unbeeinflusst, hatte auch der Sprecher in Hamm klargestellt.