Kein Zwangsgeld bei fehlender Grundsteuererklärung in NRW

Immer noch fehlen 1,8 Millionen Grundsteuererklärungen in Nordrhein-Westfalen. Die säumigen Immobilienbesitzer müssen aber nicht mit Zwangsgeldern rechnen. Sollten ein Erinnerungsschreiben erfolglos bleiben, wollen sich die Finanzämter anders behelfen.
Einfamilienhäuser in einem Neubaugebiet. © Oliver Berg/dpa/Archivbild

Wegen fehlender oder nicht fristgerecht abgegebener Grundsteuererklärungen drohen säumigen Immobilienbesitzern in Nordrhein-Westfalen keine Zwangsgelder. «Von der rechtlichen Möglichkeit, Zwangsgelder anzudrohen und festzusetzen, wird die Finanzverwaltung keinen Gebrauch machen», erklärte eine Sprecherin des NRW-Finanzministeriums am Freitag. Auf diese Handhabe der Finanzämter habe Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) in einer Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtages am Vortag hingewiesen. Die «Neue Westfälische» hatte darüber berichtet. Laut Oberfinanzdirektion (OFD) Nordrhein-Westfalen fehlen aktuell noch etwa 1,8 Millionen Grundsteuererklärungen.

Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen wird den Angaben zufolge nach den Karnevalstagen beginnen, die Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Grundsteuererklärung nicht fristgerecht abgegeben haben, an die Abgabe zu erinnern. «Ist dies erfolglos, werden die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen schätzen», teilte die Sprecherin des Ministeriums weiter mit. «Wir wollen niemandem zumuten, sich jetzt bis Aschermittwoch damit zu beschäftigen», hatte Optendrenk im Landtagsausschuss zum Versenden der Erinnerungsschreiben erst nach den Karnevalstagen gesagt, wie die «Neue Westfälische» berichtete.

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung war in NRW am 31. Januar 2023 abgelaufen. Fristgerecht waren nach damaligen Angaben der OFD rund 70 Prozent der Grundsteuererklärungen bei den Finanzämtern in NRW eingegangen. Stand Freitag waren es 72 Prozent, wie ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Bis dahin seien landesweit rund 4,9 Millionen Grundsteuererklärungen eingegangen. Rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in NRW müssen aufgrund der Grundsteuerreform neu bewertet werden.

Rein rechtlich hätte das Land die Möglichkeit, bei verspäteten Abgaben einen Zuschlag und im schlimmsten Fall sogar ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro zu verhängen, wie die «Neue Westfälische» weiter berichtete. Optendrenk habe im Ausschuss aber erklärt, dass man die Bürger nicht unnötig mit Zwangsmaßnahmen malträtieren wolle.

Wer die Erklärung abgegeben hat, erhält laut OFD vom Finanzamt den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. Die Erklärungen würden entsprechend ihres Eingangs im Finanzamt abgearbeitet.

Der Städte- und Gemeindebundes NRW hatte darauf hingewiesen, dass die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle ist, mit der etwa Schulen und Kindergärten oder Straßen und Spielplätzen finanziert würden. Die Kommunen benötigten bis zum Frühjahr 2024 genügend Daten von den Finanzämtern, um die neue Grundsteuer berechnen zu können.

Von den Immobilienbesitzern, die rasch eine Erklärung abgegeben und bereits einen Bescheid vom Finanzamt erhalten haben, seien viele beunruhigt wegen eines viel höheren Wertes als früher, teilte der Städte- und Gemeindebundes NRW bereits Anfang Februar mit. «Aber diese Zahl allein sagt nichts über die spätere Höhe der Grundsteuer aus», erklärte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Christof Sommer. Entscheidend sei die Messzahl und die sei deutlich reduziert worden. Hinzu komme mit dem Hebesatz der jeweiligen Kommune ein weiterer Faktor, der auf einer zuverlässigen Datenbasis erst noch neu berechnet werden müsse. Erst 2025 würden die Grundstücksbesitzer wirklich wissen, was sie dann an Grundsteuer bezahlen müssten.

© dpa
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