Warane sind vom Washingtoner Artenschutzübereinkommen erfasst und genießen dort den Angaben zufolge die zweithöchste Schutzstufe. Eine Einfuhr wäre den Angaben zufolge nur mit einer bestimmten Bescheinigung möglich. Der Adressat der Sendung konnte eine solche aber nicht vorlegen. Ihn erwartet nun ein Bußgeldverfahren wegen illegaler Einfuhr einer geschützten Art. Der Steppenwaran wurde entsorgt.