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Spionageverdacht im Bundeswehr-Beschaffungsamt: Festnahme

Die Bundesanwaltschaft hat einen Mitarbeiter der militärischen Beschaffungsbehörde BAAINBw festnehmen lassen. Ihm wird Spionage für Russland vorgeworfen. Der Mann soll sich selbst als Spitzel angeboten haben.
Handschellen
Ein Mann trägt Handschellen. © Stefan Sauer/dpa/Illustration

Ermittler des Bundeskriminalamtes haben einen Mitarbeiter der Bundeswehr-Beschaffungsbehörde wegen Verdachts auf geheimdienstliche Agententätigkeit für Russland festgenommen. Auch die Wohnung und der Arbeitsplatz des Mannes wurden am Mittwoch durchsucht, wie die Bundesanwaltschaft am späten Nachmittag in Karlsruhe mitteilte. Der Beschuldigte sei dringend verdächtig, für einen ausländischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein. Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) in Koblenz ist zuständig für die Ausstattung der Bundeswehr mit Material und Waffen sowie die Entwicklung, Erprobung und Beschaffung von Wehrtechnik.

Gegen den Verdächtigen lag ein Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vor, der Grundlage für die Festnahme war. Laut Mitteilung soll sich der Beschuldigte von Mai dieses Jahres an «aus eigenem Antrieb» mehrfach an das Russische Generalkonsulat in Bonn und die Russische Botschaft in Berlin gewandt und eine Zusammenarbeit angeboten haben. Dabei habe er Informationen aus seiner beruflichen Tätigkeit übermittelt - «zwecks Weiterleitung an einen russischen Nachrichtendienst».

Die Ermittlungen wurden in enger Zusammenarbeit mit dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz geführt. Der Beschuldigte wurde noch am Mittwoch dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt und kam in Untersuchungshaft.

Im Dezember vergangenen Jahres hatte ein mutmaßlicher Spionagefall im Bundesnachrichtendienst international für Wirbel gesorgt. Ein Mitarbeiter war wegen des Verdachts auf Landesverrat festgenommen worden. Ihm wurde vorgeworfen, geheime Informationen an einen russischen Nachrichtendienst weitergegeben zu haben. Bei dem Inhalt handele es sich um ein Staatsgeheimnis im Sinne des Strafgesetzbuchs, teilte die Bundesanwaltschaft damals mit. Landesverrat kann nach dem Strafgesetzbuch in besonders schweren Fällen wie diesem mit einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren oder auch einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet werden.

Die deutschen Sicherheitsbehörden haben Anstrengungen gegen Spionage durch russische Dienste zuletzt verstärkt. Als Reaktion auf den Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine hatten europäische Staaten zudem russische Agenten ausgewiesen. Die Bundesregierung erklärte 40 Angehörige der russischen Botschaft in Berlin zu unerwünschten Personen.

Im November vergangenen Jahres war ein früherer Reserveoffizier der Bundeswehr als Spion im Dienste Russlands schuldig gesprochen worden. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht verurteilte ihn wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung. Der Mann habe dem russischen Militärgeheimdienst GRU jahrelang Informationen geliefert - unter anderem über das Reservistenwesen der Bundeswehr und die Auswirkungen der EU-Sanktionen gegen Russland nach der Krim-Annexion im Jahr 2014, erläuterte das Gericht. Er sei getrieben gewesen von einer «extrem russlandfreundlichen Einstellung und dem Drang, sich bei russischen Militärangehörigen beliebt und wichtig zu machen».

© dpa ⁄ Susanne Kupke und Carsten Hoffmann, dpa
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