Schwager im Sorgerechtsstreit erschossen: Lebenslange Haft

Nach dem Tod seiner Partnerin kämpft ein Vater um seine beiden Kinder. Die Familie der Frau steht auf der anderen Seite. Der Fall endet mit tödlichen Schüssen - und einem Urteil wegen Mordes.
Justitia
Eine Figur der blinden Justitia. © Christoph Soeder/dpa/Symbolbild

Nach dem einem monatelangen Familien-Streit um das Sorgerecht für zwei kleine Jungen fielen 2021 in Berlin-Wedding tödliche Schüsse auf ihren Vater. Ein Schwager des 39 Jahre alten Opfers ist nun am Landgericht Berlin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der 33-Jährige, der im Rheinland lebte, wurde am Dienstag des Mordes sowie des Raubes mit Todesfolge schuldig gesprochen. Er habe nicht hinnehmen wollen, dass sein Schwager das Sorgerecht für die Kinder seiner einige Monate zuvor gestorbenen Schwester bekommt, begründeten die Richter. Aus Rache habe er gehandelt. Es habe sich um eine Art der «Selbstjustiz auf Verdacht» gehandelt.

Gegen einen Mitangeklagten, der bei der Tat ebenfalls in der Wohnung des Opfers in Berlin-Wedding war, wurden wegen besonders schweren Raubes fünf Jahre Haft verhängt. Er habe den 33-Jährigen in die Wohnung des Opfers begleitet und nach Unterlagen zu dem Sorgerechtsstreit sowie nach Bargeld suchen sollen. Dass der 39-jährige Mitangeklagte vom Ziel der Tötung gewusst habe, sei im Prozess nicht zweifelsfrei festgestellt worden, hieß es im Urteil.

Der 33-Jährige mit libanesischer Staatsangehörigkeit war im November 2021 mit dem Mitangeklagten und dessen Freundin vom Rheinland nach Berlin gefahren. Zuvor habe sich der 33-Jährige einen Revolver besorgt und dafür mehrere Fahrten unternommen - «es musste eine gut funktionsfähige Waffe sein», waren die Richter überzeugt. Für das Gericht stehe fest: «Er wollte nicht nur drohen, er wollte töten.» Aus niedrigen Beweggründen habe er gehandelt.

Hintergrund der Tat sei ein Streit um das Sorgerecht für die damals zwei und drei Jahre alten Neffen des Hauptangeklagten gewesen. Deren Mutter war im Februar 2021 an einer Herzerkrankung gestorben. Ihre in Bonn lebende Familie habe die Schuld bei ihrem Partner, dem Vater der Jungen gesucht, hieß es weiter. Die Hinterbliebenen hätten sich nicht erklären können, warum eine noch nicht einmal 40-jährige Frau von einem Tag auf den anderen tot umfällt. Ihrem Partner aber habe Ermittlungen zufolge kein Verschulden getroffen, so das Gericht.

Drei Schüsse feuerte der 33-Jährige laut Urteil ab, eine Kugel durchschlug tödlich den Kopf. Mit 700 Euro und einer Tasche mit Unterlagen seien die beiden Angeklagten geflohen.

Beide Männer hatten im Prozess ausgesagt, sich dabei zum Teil deutlich widersprochen. Der 33-Jährige hatte die Schüsse gestanden, den Vorwurf einer geplanten Tat aber zurückgewiesen. Er habe seinen Schwager zur Rede stellen wollen. Wegen Konsums von Drogen in den Monaten zuvor habe er sich in einem desolaten Zustand befunden. Bei Tatablauf und Motiv habe sich das Gericht wesentlich auf Aussagen des Mitangeklagten gestützt, sagte der Vorsitzende Richter.

Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft wegen Mordes für den 33-Jährigen verlangt und zudem die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld beantragt. Für den Mitangeklagten wurden fünfeinhalb Jahre verlangt. Die Anwälte des 33-Jährigen plädierten auf einen Schuldspruch wegen Totschlags und gingen von verminderter Schuldfähigkeit aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa
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