Bundespolizisten seien wenige Augenblicke später vor Ort gewesen und hatten den Mann noch mit der Waffe in der Hand angetroffen. Sie forderten den 20-Jährigen auf, die Waffe sofort fallen zu lassen. Dieser Aufforderung sei der Mann aus Herdecke umgehend nachgekommen.
Bei der Sicherstellung der Waffe stellte sich heraus, dass es sich um eine Softairwaffe handelte. Diese kann zwar nur kleine Plastikkugeln verschießen, darf aber in der Öffentlichkeit dennoch nicht geführt werden. Der 20-Jährige habe erklärt, dass er sich der Tragweite seines Handelns nicht bewusst gewesen sei, berichtete die Bundespolizei.
Die Beamten stellten die Softairwaffe sicher und leiteten gegen den jungen Mann ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.