Der Sinn von Strafe und die Wirksamkeit von Strafverschärfungen würden aus kriminologischer Sicht schon bei Erwachsenen in Frage gestellt, sagte Walentowski weiter. Strafe bedürfe einer Einsichtsfähigkeit für Recht und Unrecht, die Kindern unter 14 Jahren in der Regel fehle.
Er betonte, dass Gewalttaten auch bei Minderjährigen nicht ohne Konsequenzen blieben. Das gehe von der Erziehungshilfe für die Eltern über die Inobhutnahme des Kindes bis hin zur Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung, im Vordergrund stehe stets der Resozialisierungsgedanke.
Zwei Mädchen hatten gestanden, die zwölfjährige Luise am 11. März in einem Waldstück an der Grenze von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen erstochen zu haben. Die beiden sind 12 und 13 Jahre alt und damit nicht strafmündig. In Deutschland liegt die Grenze bei 14 Jahren, auch in mehr als der Hälfte der EU-Staaten ist man ab 14 oder 15 Jahren strafmündig. In Portugal (16 Jahre) oder Polen (17 Jahre, bei ausgewählten Straftaten 15 Jahre) beginnt die Strafmündigkeit später, in Irland oder in den Niederlanden (12 Jahre) früher. In England beginnt die Strafmündigkeit bei zehn Jahren.