Bei einem positiven Selbsttest ist man weiterhin verpflichtet, einen Schnelltest oder PCR-Test in einer offiziellen Teststelle oder bei einem Arzt oder einer Ärztin machen zu lassen. Diese kosten für Infizierte nichts. Mittels Bürgertest kann keine kostenlose Kontrolltestung erfolgen. Für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen gelten Sonderregelungen: Sie dürfen nicht arbeiten, bis ein negatives Testergebnis vorliegt.
In Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein ist die Isolationspflicht bereits ganz aufgehoben worden. Das Land Niedersachsen hat sie bis Ende Januar 2023 verlängert.