Laut Anklageschrift der Kölner Staatsanwaltschaft soll der Mann zwischen Januar 2020 und März 2021 über eine Online-Plattform Kontakt zu 84 Eltern aufgenommen haben, um deren Kinder gegen Entgelt zu betreuen. Dies sei dem Mann jedoch wegen einer Entscheidung des Landgerichts München 1 von Oktober 2019 «für immer verboten worden», sagte die Staatsanwältin. In zwei Fällen soll es dem Angeklagten dann gelungen sein, bei der Betreuung von Kindern pornografische Bildaufnahmen anzufertigen.
Ferner legt die Anklage dem Deutschen zur Last, sich in einem Chat zum sexuellen Kindesmissbrauch einer Achtjährigen verabredet zu haben. Hierzu habe der Angeklagte Kontakt zu einem Mann aus Gelsenkirchen aufgenommen und im Chat «nachhaltig und drängend sexuelles Interesse» an dessen Schwester geäußert. Zur Verwirklichung des Plans sei es dann aber nicht mehr gekommen: Im November 2022 wurde der Mann festgenommen.
Für den Prozess sind weitere acht Verhandlungstage terminiert. Ein Urteil ist für den 20. September vorgesehen.