Zwei Partner-Firmen vertrieben die Waren in den Jahren 2020 und 2021 weiter, unter anderem an das Land Nordrhein-Westfalen. Bei einer Kontrollmitteilung eines dieser Firmen fiel dem Finanzamt Mönchengladbach eine massive Differenz auf, sodass in Paderborn im Juli 2021 eine Umsatzsteuersonderprüfung erfolgte. Diese ergab eine Steuerschuld von über neun Millionen Euro.
Die Angeklagten veranlassten umgehend eine Korrektur der Steuervoranmeldungen und zahlten den Fehlbetrag nach. Dennoch müssen sie sich jetzt wegen Steuerhinterziehung in fünf Fällen verantworten. Der 29-jährige Angeklagte gab an, durch die komplizierten und aufwendigen Wege beim kurzfristigen Import der Waren aus China in der Hochzeit der Corona-Phase arbeitsmäßig überlastet gewesen zu sein. Mutmaßlich seien deshalb nicht alle relevanten Einnahmerechnungen an den Steuerberater weiter gereicht worden. Mit dem Abflauen der Pandemie seien sie am Ende auf sechs Millionen Schnelltests sitzen geblieben. Der Prozess wird am 15. Mai fortgesetzt.