Das Landgericht hatte am 19. Oktober 2022 das erstinstanzliche Urteil gegen den Unfallfahrer, einen 37-Jährigen, bereits abgemildert. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen, fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs, vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein und vorsätzlicher Körperverletzung. Das Amtsgericht Gütersloh hatte im Januar 2022 noch drei Monate mehr verhängt. Drei Monate der Strafe gelten wegen der überlangen Verfahrensdauer als verbüßt. Haftstrafen länger als zwei Jahre können nicht auf Bewährung ausgesetzt werden.
Im Februar 2019 war der Angeklagte alkoholisiert und unter Drogeneinfluss stehend auf der Autobahn 2 bei Gütersloh auf das Auto der insgesamt drei serbischen Musiker aufgefahren. In einer Baustelle war der Angeklagte, der dazu noch nie einen Führerschein besessen hatte, mit dem Wagen eines Bekannten mit mindestens 156 Stundenkilometer unterwegs.
Er hätte den vorausfahrenden Wagen aber sehen können und zwölf Sekunden Zeit gehabt, um zu reagieren. Der Unfall wäre so vermeidbar gewesen, stellte ein Unfallanalytiker vor dem Landgericht in der Vorinstanz fest. Durch den ungebremsten Aufprall erlitten die drei Männer schwerste Verletzungen. Der 67-jährige Saulic starb kurze Zeit nach dem Aufprall mit gerissener Halsschlagader. Sein Keyboarder erlag wenige Tage später einem Schädelhirntrauma. Der dritte Mitfahrer ist seit dem Unfall krank und berufsunfähig.
Das Landgericht senkte die Strafe um drei Monate, weil der Angeklagte ein ausführlicheres Geständnis abgelegt und Reue gezeigt hatte sowie nicht vorbestraft ist. Das hatte das Gericht in Bielefeld nach Überzeugung des OLG richtig bewertet. Gründe für eine noch niedrigere Haftstrafe mit Chance auf Bewährung sah das Revisionsgericht demnach nicht.