Die Strafverfahren gegen eine Tochter und eine Schwiegertochter des Clan-Chefs stellte das Düsseldorfer Landgericht am Dienstag wegen geringer Schuld vorläufig gegen Auflagen ein. In einem Fall müssen innerhalb von drei Wochen 2000 Euro gezahlt werden, in dem anderen Fall sind 100 Sozialstunden die Auflage.
Die Verteidiger hatten Strafen am unteren Rand des im Vorfeld vereinbarten Strafrahmens gefordert. Grundlage war eine zuvor getroffene Verständigung zwischen allen Verfahrensbeteiligten. Darin waren den Angeklagten im Gegenzug für umfassende Geständnisse Bewährungs- und Freiheitsstrafen von höchstens zwei bis drei Jahren und für den Bandenchef von sechs Jahren zugesagt worden. Daraufhin hatten der Clan-Chef und seine Angehörigen die Vorwürfe Mitte November eingeräumt.
Ihnen werden in wechselnder Beteiligung unter anderem gewerbs- und bandenmäßiger Sozialhilfebetrug, Geldwäsche, erpresserischer Menschenraub, gefährliche Körperverletzung und Steuerhinterziehung vorgeworfen. Trotz großen Familienvermögens sollen die Angeklagten bis Ende Juni 2021 über sechs Jahre lang vom Jobcenter Sozialleistungen in Höhe von insgesamt 456.000 Euro unberechtigt bezogen haben. Laut Anklage sollen sie drei mittellose Bedarfsgemeinschaften angemeldet haben. Das Jobcenter zahlte der zehnköpfigen Familie jeden Monat knapp 5200 Euro aus Steuermitteln. Mit dem Geld soll die Familie auch das Darlehen für ihre Villa in Leverkusen getilgt haben.
Die Urteile werden am 22. Dezember verkündet.