Haftstrafe rechtskräftig: «Dr. Po» muss ins Gefängnis

Der nach zwei tödlich verlaufenen Po-Vergrößerungen verurteilte Düsseldorfer Schönheitschirurg muss ins Gefängnis. Wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag auf Anfrage bestätigte, hat der Bundesgerichtshof die Revision des 50-jährigen Arztes abgewiesen und die Haftstrafe des Düsseldorfer Landgerichts von drei Jahren und vier Monaten wegen Körperverletzung mit Todesfolge bestätigt.
Eine Darstellung der Göttin Justitia. © Carsten Koall/dpa/Symbolbild

Nur die Einziehung der OP-Honorare in Höhe von 26.000 Euro wurde von den Karlsruher Richtern aufgehoben. Der Mediziner hatte vor allem mit Gesäß- und Brustvergrößerungen auf sich aufmerksam gemacht.

Zwei 20 und 42 Jahre alte Patientinnen waren dann aber 2018 und 2019 jeweils kurz nach den Operationen gestorben. Bei den Eingriffen hatte der als «Dr. Po» bekannt gewordene Operateur ihnen körpereigenes Fett abgesaugt und ins Gesäß injiziert.

Die Patientinnen müssten über die Risiken solcher Operationen «schonungslos aufgeklärt» werden, kritisierte das Landgericht. Eine solche Aufklärung habe aber nach Überzeugung des Gerichts nicht stattgefunden.

Der Operateur habe den Frauen zudem jeweils weit mehr als die empfohlene Menge Flüssigkeit und Körperfett entnommen und das Fett wieder eingespritzt. Damit sei das Risiko von Komplikationen enorm erhöht gewesen.

Die Verteidiger des Arztes hatten einen Freispruch gefordert. Der Mediziner hatte bis zum Schluss seine Unschuld beteuert: Er habe bei den beiden Frauen nur gemacht, was er bei vielen anderen auch gemacht habe.

Der Wunsch nach einem üppigen Hinterteil lässt bei Schönheitschirurgen in aller Welt seit Jahren die Kassen klingeln. Besonders populär ist der sogenannte «Brazilian Butt Lift». Bei dieser Methode wird körpereigenes Fett etwa vom Bauch oder den Oberschenkeln abgesaugt und ins Gesäß gespritzt.

Die Methode wird von vielen plastischen Chirurgen wegen ihres Risikos aber kritisch gesehen. Die Sterberate wird auf 1:3000 beziffert: Gelangen die winzigen Fettbrocken in die Blutbahn, droht eine tödliche Embolie.

© dpa
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