BGH: Neuer Prozess zu tödlichem Raser-Unfall von Moers nötig

An Ostern 2019 liefern sich zwei Männer ein illegales Autorennen in einem Wohngebiet. Eine daran unbeteiligte Frau kommt infolgedessen ums Leben. Zweimal schon war der Fall am BGH, doch damit ist nicht Schluss.
Eine Figur der blinden Justitia. © Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

War das tödliche Ende eines illegalen Autorennens in Moers westlich von Duisburg Mord oder eine weniger schwerwiegende Tat? Zum dritten Mal muss ein Landgericht über die Verantwortung des hauptverantwortlichen Fahrers befinden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob am Donnerstag auch das zweite Urteil gegen den Mann wegen Widersprüchen in der Begründung teilweise auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung nach Duisburg (Az. 4 StR 211/22). Es geht vor allem darum, wie der Fahrer die Gefahrenlage eingeschätzt hatte.

Am Ostermontag 2019 hatten sich zwei Männer gegen 22.00 Uhr mit PS-starken Autos in einem Wohngebiet ein illegales Rennen geliefert. Dabei beschleunigte der Angeklagte binnen Sekunden auf mehr als 160 Kilometer pro Stunde - auf der Gegenfahrbahn. Als eine 43 Jahre alte Frau etwa 100 Meter weiter vorn in ihrem Kleinwagen auf die Straße einbog, konnte er nicht mehr stoppen oder ausweichen. Die Frau erlitt beim Aufprall schwere Verletzungen, denen sie im Krankenhaus erlag.

So gut wie unverletzt floh der Verursacher, der es nie durch die theoretische Führerscheinprüfung geschafft hatte, von der Unfallstelle und tauchte unter. Erst eine Woche später stellte er sich der Polizei, da lief schon eine öffentliche Fahndung. Das Landgericht Kleve verurteilte den damals 22-Jährigen 2020 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

Dieses Urteil hob der BGH auf, weil der Tötungsvorsatz nicht gut genug begründet war. Denn die Raser waren auf einer Vorfahrtsstraße unterwegs gewesen. Es war deshalb nicht ganz auszuschließen, dass der Angeklagte darauf vertraute, dass querende Autos anhalten würden.

Im zweiten Anlauf verhängte das Landgericht vier Jahre Haft wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge. Dagegen gingen Staatsanwaltschaft und die Familie des Opfers jetzt am BGH vor. Sie wollen erreichen, dass der Mann doch wegen Mordes verurteilt wird.

Der vierte Strafsenat am BGH kassierte nun Teile des Urteils wegen widersprüchlicher Aussagen in der Begründung. Dabei geht es darum, inwiefern der Fahrer seinerzeit mit möglicherweise tödlichen Unfällen rechnete.

Den zweiten Raser, der nicht direkt an dem Unfall beteiligt war, hatte das Landgericht zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Diese Entscheidung ist rechtskräftig.

© dpa
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