Betrug mit Thermomixern: Hauptangeklagter gesteht

Im Prozess um den Online-Betrug mit Thermomix-Geräten hat der Hauptangeklagte die Vorwürfe weitgehend gestanden. Der Anwalt des 28-Jährigen erklärte am Montag am Landgericht in Mönchengladbach, dass die Vorwürfe weitestgehend zuträfen. Die drei 21- bis 23-jährigen Mitangeklagten haben ebenfalls Geständnisse angekündigt.
Der Eingang zum Schwurgerichtssaal. © Marius Becker/dpa/Archivbild

Anders als geplant kam es am Montag aber nicht zu ausführlichen Einlassungen der vier Männer, weil einer der Verteidiger stark hustend der Verhandlung kaum folgen konnte. Zuvor waren fast zwei Stunden lang mehr als 100 Einzeltaten verlesen worden.

Den vier Angeklagten aus Mönchengladbach wird gewerbsmäßiger Bandenbetrug vorgeworfen. Unter Führung des 28-Jährigen sollen sie zwischen September 2020 und März 2022 online bundesweit vor allem Thermomix-Geräte, aber auch Playstations und Lego-Bausätze zum Verkauf angeboten, aber nie geliefert haben.

Die geprellten Käufer hatten für die beliebte Küchenmaschine je nach Angebot zwischen 250 und 850 Euro überwiesen. Der reguläre Preis liegt bei über 1000 Euro. Nicht nur wurden die Käufer um ihr Geld geprellt, sondern viele wegen angeblicher Rückbuchungen aufgefordert, die Kaufsumme erneut zu überweisen.

Außerdem hätten Bandenmitglieder sich als Bankmitarbeiter ausgegeben, so Zugriff auf Konten von Käufern erhalten und diese geplündert. Im Fall eines Betroffenen seien es 22.000 Euro gewesen, die so abhanden kamen.

Insgesamt soll die Bande zwischen September 2020 und März 2022 über 130.000 Euro ergaunert haben. Die Ermittler waren den Verdächtigen über die Kontoverbindungen auf die Spur gekommen. Im Oktober waren alle vier Männer verhaftet worden. Inzwischen sitzt nur noch der 28-Jährige in Untersuchungshaft.

Er soll mit zwei Mitangeklagten einen geprellten Kunden in dessen Mönchengladbacher Wohnung überfallen, ausgeraubt und verprügelt haben. Eine Frau aus Mönchengladbach, die ihn im Februar 2021 wegen Betrugs angezeigt hatte, soll er massiv eingeschüchtert haben.

Zudem soll er ein Fake-Profil der Frau erstellt und auf einem Portal für Prostitution eingestellt haben. Die vier Angeklagten hatten laut Gericht bereits bei der Polizei umfangreiche Angaben gemacht und sich - wie es heißt - gegenseitig schwer belastet.

© dpa
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