Ein großes Polizeiaufgebot in Münsters Innenstadt trennte die Demonstranten und die Teilnehmer des Empfangs im Rathaus. Die Polizei schätzte die Zahl der versammelten Menschen in der Innenstadt am Abend auf rund 5000. 4000 seien auf dem Prinzipalmarkt, weitere 1000 seien verteilt an Sperrstellen. «Rund um den Veranstaltungsort befanden sich so viele Demonstranten, dass in Teilen kein Durchkommen für einzelne Teilnehmer der AfD-Veranstaltung war», erklärten die Beamten am Abend. Die Polizei habe zwar «kommunikativ versucht», ein Durchlassen zu ermöglichen, dies aber auch nicht mit Zwang durchgesetzt. «Inwieweit das Handeln der Demonstrationsteilnehmer strafrechtlich relevant sein könnte, wird geprüft», hieß es.
Die Kaufleute am Prinzipalmarkt und die Kirche schlossen sich dem Protest unter dem Motto «Keinen Meter den Nazis» an. Sowohl an der Lambertikirche als auch den Fassaden der Geschäfte in der Haupteinkaufsstraße hingen lange Europafahnen. Seit dem Mittag gab es auf einer Bühne ein Kulturprogramm. Auf der Bühne stand unter anderen die deutsche Punkband Donots.
Da das Rathaus auch von anderen Parteien für vergleichbare Veranstaltungen genutzt wird, kann die Stadt der AfD den Zugang nicht verwehren. Im Februar 2017 hatten die Kaufleute während des Empfangs der AfD die Beleuchtung an ihren Geschäften ausgeschaltet. 8000 Menschen demonstrierten damals gegen den Auftritt der Partei. Die Stadt hatte ebenfalls reagiert und das Licht außen am Historischen Rathaus nicht eingeschaltet. Die Begründung: Die Stadt wolle ein einheitliches Bild abgeben.
Damit war Münster aber zu weit gegangen. Das Verwaltungsgericht Münster gab einer Klage der AfD statt. Die Stadt habe mit diesem Schritt gegen das strikte Neutralitätsgebot des Staates gegenüber den Parteien verstoßen. Dabei sei es egal, ob Oberbürgermeister Markus Lewe (CDU) selbst oder ein ihm untergeordneter Dezernent die Entscheidung getroffen habe. Entscheidend sei, was die Öffentlichkeit als Zeichen nach außen wahrgenommen habe, betonte das Gericht 2019 in der Entscheidung.