Krankenhäuser und Pflegeheime dürfen von Besucherinnen und Besuchern nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden. Auch die Testpflichten für Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen gelten weiter. Ausnahmen könne es künftig lediglich für Krankenhausambulanzen geben, die wie Arztpraxen geführt werden und vom sonstigen Klinikbetrieb organisatorisch und räumlich hinreichend getrennt seien. In Asyl- und Flüchtlingsunterkünften, Justizvollzugsanstalten und Abschiebungshafteinrichtungen kann außerdem für vollständig immunisierte Personen auf einen Test verzichtet werden.
Der Grund für die Verlängerung der Corona-Schutzverordnung für NRW nur bis zum 30. Juni ist, dass die kostenlosen Corona-Bürgertests vorerst nur bis einschließlich 29. Juni geregelt sind. Die Corona-Regeln der Länder beruhten aber auf den Bürgertests und Tests in den Einrichtungen, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).