Der Junge hatte am 11. November 2021 mit einem Freund an dem knapp 90 Zentimeter hohen Gedenkkreuz aus Sandstein gespielt, das auf einem Betonpodest an einer Böschung neben einer Landstraße gestanden hatte. Das Kreuz brach aus dem Sockel, stürzte auf den kleinen Jungen und verletzte ihn tödlich. Laut einem Gutachten war die Verdübelung des Kreuzes mit dem Unterbau nicht fachgerecht ausgeführt worden.
Wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte, war Straßenbau NRW mit dem beschuldigten Mitarbeiter für die Überprüfung der Standsicherheit verantwortlich. Bei pflichtgemäßer Durchführung eines sogenannten «Rütteltests» hätte der Tod des Jungen aus Sicht der Anklagebehörde verhindert werden können, hieß es. Laut einem Sprecher des Amtsgerichts wurde der Strafbefehl bereits erlassen. Der Beschuldigte kann noch Einspruch dagegen einlegen - dann würde der Fall vor Gericht verhandelt. Ansonsten wird die Strafe rechtskräftig.
Ermittlungen gegen einen weiteren Mann seien dagegen mangels Tatnachweises eingestellt worden. Es ist demnach nicht erwiesen, dass er sich in den vergangenen Jahren tatsächlich um das Kreuz gekümmert hatte und damit für die Standsicherheit mitverantwortlich war.