Bei einem Protestzug gegen das damals geplante neue Versammlungsgesetz war es im Juni 2021 zu Zusammenstößen zwischen Demonstranten und der Polizei gekommen. An einer Stelle, an der es vergleichsweise ruhig war, setzte die Polizei damals rund 300 Protestierende fest. Zu unrecht, heißt es in drei Anträgen von Beteiligten, die beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht (VG) eingereicht wurden.
Das Düsseldorfer Gericht kam bislang nicht dazu, diese inhaltliche Frage zu klären - da die Polizei Düsseldorf als Beklagte in Frage stellt, dass das Verwaltungsgericht zuständig ist. Vielmehr sei das Amtsgericht die richtige Adresse. Das OVG soll nun entscheiden, wo es weiter geht und welches Gericht überhaupt zuständig ist. Die Kläger werfen dem Land vor, die Sache so mit Absicht zu verzögern. Aus ihren Kreisen hieß es, das juristische Gefecht sei eine «Verzögerungstaktik» der Polizei als Landesbehörde.
Die Düsseldorfer Polizei wiederum teilte auf dpa-Anfrage mit, von einer Verfahrensverzögerung könne «keine Rede sein». Man habe selbst Interesse daran, «eine rasche abschließende gerichtliche Bestätigung der Rechtmäßigkeit des polizeilichen Vorgehens» zu bekommen. Die Frage der Gerichtszuständigkeit sei aber komplex und in anderen Fällen verschieden beantwortet worden.