Ihre Tätigkeit als Fotomodell und ihr Internetauftritt mit Ohne-ohne-Fotos hätten eine Außenwirkung, die mit dem Beruf einer Polizeibeamtin nicht zu vereinbaren sei, hatte das Land befunden. Inzwischen habe die Frau ihr Gewerbe als Fotomodell abgemeldet und versuche nun mit ihrer Klage, doch noch Polizistin zu werden, hatte das Gericht im Vorfeld mitgeteilt. Warum der Anwalt die Klage zurückgezogen hat, wurde nicht bekannt.