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Obdachloser zu Tode gequält - 13 Jahre Haft für Angeklagten

Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines Obdachlosen hat das Landgericht in Mönchengladbach den Hauptangeklagten am Donnerstag zu 13 Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sprach den 32-Jährigen schuldig wegen erpresserischen Menschenraubs und Körperverletzung mit Todesfolge. Die beiden 33 und 34 Jahre alten Mitangeklagten erhielten wegen unterlassener Hilfeleistung Bewährungsstrafen von acht und 24 Monaten.
Gerichtssaal
Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch. © Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

Nach Feststellung des Gerichts hat der Angeklagte den 48-jährigen Obdachlosen im Herbst 2018 wochenlang in seiner Wohnung gefangen gehalten und zu Tode gequält. Wegen angeblicher Schulden von 200 Euro soll er es auf dessen Arbeitslosengeld abgesehen haben. Der 48-Jährige sei an der Heizung angekettet sowie wiederholt getreten und geschlagen worden.

Anfang Dezember 2018 war der Gefangene wegen der erlittenen Verletzungen leblos zusammengebrochen. Der 32-Jährige soll versucht haben, ihn wiederzubeleben. Als das erfolglos blieb, hatten die Mitangeklagten geholfen, den Leichnam in einem Koffer im Unterholz eines Parks in Mönchengladbach zu entsorgen. Die sterblichen Überreste waren erst sieben Monate später nach dem Hinweis einer Zeugin entdeckt worden.

Nach Überzeugung der Strafkammer ist der 31-Jährige «ein Psychopath mit sadistischen Neigungen». Die Richter konnten sich dabei auf ein psychiatrisches Gutachten stützen. «Alle», so der Vorsitzende Richter an den 32-Jährigen gewandt, «hatten vor ihnen Angst». Das gelte auch für die Mitangeklagten und das Opfer. Frühere Freundinnen hatten vor Gericht ausgesagt, von dem 32-Jährigen zum Teil aus nichtigem Anlass massiv verprügelt und misshandelt worden zu sein.

Im Prozess hatten die Angeklagten zunächst geschwiegen und dann die Vorwürfe bestritten. Nach ihrer Festnahme hatten sie sich gegenseitig bezichtigt. Der 32-Jährige kündigte in seinen letzten Worten an, bei einer Verurteilung in Revision gehen zu wollen.

© dpa
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