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NRW will Personal-Standards in Kitas nicht weiter absenken

Die Kindertagesstätten suchen händeringend Erzieher und andere qualifizierte Beschäftigte. Kann man in der Not den Personalschlüssel noch etwas enger drehen?
Kita
Eine Praktikantin liest in einer Kita Kindern vor. © Sebastian Gollnow/dpa/Illustration

Anders als in Baden-Württemberg sollen in den Kindergärten Nordrhein-Westfalens die Personal-Standards trotz Fachkräftemangels nicht weiter abgesenkt werden. Das stellte das NRW-Familienministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf klar. Die qualitative Stärkung der frühkindlichen Bildung sei ein zentrales Anliegen der Landesregierung - dafür müsse in den Einrichtungen genug Personal sein, betonte das Haus von Familienministerin Josefine Paul (Grüne).

Der Mindestpersonalschlüssel ergibt sich aus dem Kinderbildungsgesetz. Dabei wird, je nach Gruppenform, eine Mindestanzahl an Fachkraft- und Ergänzungskraftstunden festgelegt, die nicht unterschritten werden darf, wie das Ministerium erläuterte. Außerdem sei dort vorgeschrieben, dass den Gruppen während der Betreuungszeiten regelmäßig zwei pädagogische Kräfte zugeordnet sein sollen.

In den Gruppenformen, in denen auch unter dreijährige Kinder betreut werden, sollen dies in der Regel sozialpädagogische und weitere Fachkräfte sein. In Gruppen, in denen ausschließlich Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt betreut werden, sollen dies mindestens eine sozialpädagogische Fachkraft und eine Ergänzungskraft sein. «Eine quantitative Absenkung der Mindestanzahl an Fachkraftstunden pro Gruppe würde bedeuten, dass einer Gruppe gegebenenfalls nur noch eine einzige pädagogische Kraft zugeordnet ist», gab das Familienministerium zu bedenken.

Das baden-württembergische Kultusministerium hatte hingegen kürzlich die Absicht bekundet, die Personalvorgaben in den Kitas als Reaktion auf den Fachkräftemangel zu lockern. Dabei gehe es auch darum, wie viele Erzieher pro Gruppe eingesetzt werden müssen. Das Stuttgarter Ministerium strebt mit einer Öffnung der rechtlichen Vorgaben des Landes einen rechtssicheren Rahmen zur Erprobung neuer Konzepte an - unter Prüfvorbehalt des Landesjugendamts. Von dem Personalschlüssel könnte dann im Konsens mit den Beteiligten abgewichen werden, hatte Kultus-Staatssekretär Volker Schebesta (CDU) erklärt.

In NRW sei eine grundsätzliche, gesetzlich verankerte Reduzierung des Fachkräfteanteils in den Gruppen nicht geplant, sagte das Familienministerium der dpa. Allerdings sei Ende Juni bereits eine Änderung der Personalverordnung in Kraft getreten, die flexibleren Personaleinsatz in den Kitas ermöglicht.

Unter anderem sei der Kreis der auf Fachkraftstunden einsetzbaren Personengruppen um weitere Berufe mit pädagogischer Ausbildung erweitert worden: Psychologie, Sport-, Kunst- und Medienpädagogik. Zudem hätten berufserfahrene Ergänzungskräfte - etwa staatlich geprüfte Kinderpflegerinnen - nun eine langfristige Perspektive für ihren Einsatz auf Fachkraftstunden.

«Mit diesen Regelungen flexibilisiert Nordrhein-Westfalen den Einsatz von pädagogischen Fachkräften in Kindertageseinrichtungen erheblich», stellte das Familienministerium fest. «Die Landesregierung würde sich freuen, wenn die Träger und Einrichtungen von dieser Flexibilisierung ob des Fachkräftebedarfes auch Gebrauch machen.»

© dpa
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