NRW-Schulen müssen Unterrichtsausfall wieder melden

Der Unterrichtsausfall wird in Nordrhein-Westfalen ab dem kommenden Schuljahr wieder statistisch erfasst. Während der Corona-Pandemie war darauf verzichtet worden.
Lehrerin und Schüler
Ein Schüler meldet sich, während die Lehrerin an die Tafel schreibt. © Marijan Murat/dpa/Symbolbild

Die Schulen in Nordrhein-Westfalen müssen ihren Unterrichtsausfall wieder erfassen und melden. Die wegen der Corona-Pandemie ausgesetzte Pflicht wird zum kommenden Schuljahr wieder eingeführt. Das geht aus einem Rundschreiben des NRW-Schulministeriums an die Schulleitungen vom Montag hervor.

Neben der flächendeckenden, über das gesamte Schuljahr durchzuführenden Wochenmeldung sei jede Schule zudem verpflichtet, einmal im Schuljahr über einen Zeitraum von zwei Wochen an einer Detailerhebung teilzunehmen. Die Wochenmeldung soll unmittelbar nach den Sommerferien starten.

«Um einen umfassenden Überblick über das Schulsystem hier in Nordrhein-Westfalen zu haben, ist es für uns von großer Bedeutung zu wissen, wie viel und auch aus welchen Gründen Unterricht an den Schulen ausfällt», teilte Schulministerin Dorothee Feller (CDU) mit.

Die Teilnahme ist für alle öffentlichen Schulen verpflichtend. Die flächendeckende Erhebung war zum Schuljahr 2018/19 eingeführt worden, wurde coronabedingt allerdings schon im Frühjahr 2020 wieder ausgesetzt, um die Schulen während der Pandemie zu entlasten.

Seit Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine müssen die Schulen zudem wöchentlich die Aufnahme geflüchteter Schülerinnen und Schüler melden, für die der Unterricht organisiert werden muss.

«Es wäre überraschend, wenn die Zahlen alles andere als erschreckend werden, denn der Lehrkräftemangel ist gewaltig», kommentierte Anne Deimel, die Landesvorsitzende des Bildungsverbands VBE. Die Erhebung schaffe aber keine weiteren Lehrkräfte. «Vom Wiegen allein wird die Sau nicht fett», hieß es in der Mitteilung des VBE.

© dpa
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