Über die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs können die Bundesländer selbst entscheiden. Das NRW-Gesundheitsministerium hatte zuletzt am 16. Dezember eine Verordnung verabschiedet, mit der die Regelungen der Coronaschutzverordnung sowie der Test- und Quarantäneverordnung bis zum 31. Januar verlängert wurden. Nach NRW-Landesrecht besteht im öffentlichen Nahverkehr bis dahin damit weiter eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske).
Die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr soll nun auch in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen entfallen. In Sachsen ist es am 16. Januar soweit. Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern folgen am 2. Februar, Thüringen folgt am 3. Februar. Das teilten die Landesregierungen am Dienstag mit. Es sind die ersten nicht von der Union geführten Bundesländer, in denen die Pflicht zum Tragen einer Maske in Bus und Bahn aufgehoben wird. In drei Bundesländern - Bayern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein - ist die Maske schon nicht mehr Pflicht im öffentlichen Nahverkehr.