Zur Tatzeit im Mai 2022 war die seelisch angespannte und von Verlustängsten geplagte Angeklagte nach Gutachtermeinung vermindert schuldfähig. Deshalb wurde die zunächst erhobene Mordanklage fallengelassen. Die Staatsanwältin beantragte eine Verurteilung wegen Totschlags. Der Verteidiger regte eine Freiheitsstrafe von höchstens fünf Jahren an.
Nach Aussage der Angeklagten war Auslöser der Tat, dass sich die Freundin im Streit über ihre Eifersucht und Befürchtungen lustig gemacht habe. «Sie hat gesagt, ich sei verrückt», hieß es in ihrer vom Verteidiger verlesen Erklärung. «Sie zog meine Sorgen ins Lächerliche.» Laut Anklage ging die 71-Jährige dann in die Küche, holte ein Messer mit 15 Zentimetern Klingenlänge und stach auf die Frau ein. Sie verblutete.