Der 40-Jährige hatte zum Auftakt gestanden. Seiner Aussage zufolge hatte er sich über die Dating-Plattformen «Tinder» und «Bumble» mit Frauen verabredet und sie aus Düsseldorfer Altstadtkneipen in seine nahe gelegene Wohnung gelockt.
Der Fall musste am Düsseldorfer Landgericht neu aufgerollt werden, weil der Bundesgerichtshof das erste Urteil wegen eines Formfehlers aufgehoben hatte. Dem Angeklagten war ein notwendiger rechtlicher Hinweis nicht erteilt worden.
Das Landgericht hatte den IT-Fachmann im vergangenen Jahr zu drei Jahren Haft verurteilt. Diesmal rechnete das Landgericht dem 40-Jährigen an, dass er gestanden habe und Schadenersatz in fünfstelliger Höhe zahlen werde.
Der Angeklagte, der sich Luca nannte, sich mal als DJ und mal als Kinderbuchautor ausgab, hatte nach eigener Aussage innerhalb von zehn Jahren 600 Online-Dates.
Der Fall hatte für eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs gesorgt: Aus einvernehmlichem Sex könne rechtlich ein sexueller Übergriff oder sogar eine Vergewaltigung werden, wenn das Kondom gegen den Willen des Partners heimlich weggelassen oder abgezogen wird (Az.: 3 StR 372/22).
Der BGH hatte sich damit erstmals ausführlich zum Phänomen des «Stealthing» (Englisch: stealth - Heimlichkeit) geäußert. Dabei täuschen Männer ihrer Sexpartnerin oder ihrem Sexpartner vor, ein Kondom zu nutzen.