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Menschenschleusern geholfen: Zwei Jahre Haft auf Bewährung

Damit ihre Angehörigen aus der Gefangenschaft in Libyen frei und nach Europa kommen können, sollen in Deutschland lebende Eritreer systematisch erpresst worden sein. In Düsseldorf wurde nun ein Mittäter verurteilt.
Justitia
Eine Figur der blinden Justitia. © Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Das Düsseldorfer Landgericht hat einen in Krefeld lebenden Mann aus Eritrea zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sprach ihn wegen Beihilfe zur Einschleusung von Landsleuten sowie erpresserischen Menschenraubs schuldig. Außerdem ordnete das Gericht an, bei dem 31-Jährigen gut 6000 Euro einzuziehen.

Zeugen hätten den 31-Jährigen als Geldabholer wiedererkannt, begründete das Gericht die Entscheidung. Außerdem habe der Angeklagte gestanden, für einen Verwandten aus dem Sudan bei Angehörigen von Geflüchteten aus Eritrea Schleusergelder einkassiert und diese an einen Mittelsmann nach Frankfurt weitergeleitet zu haben.

Der Angeklagte hatte aber bestritten, die Hintergründe gekannt zu haben. Dass seine Landsleute in libyschen Gefangenenlagern und deren Angehörigen mit Todesdrohungen gezwungen wurden, bis zu 3000 Euro für die Schleusung aufzubringen, habe er nicht gewusst.

Das glaubten ihm die Richter angesichts der eigenen Fluchtgeschichte nicht. Der 31-Jährige war 2009 auf demselben Weg aus Eritrea geflohen. «Sie haben zumindest geahnt, unter welchen Bedingungen die Flüchtlinge in Libyen gefangen gehalten und mit welchen Drohungen deren Angehörige erpresst wurden», sagte der Richter.

Dass der Angeklagte Mitglied einer von Libyen aus agierenden Schleuserbande war, sei ihm aber nicht nachzuweisen. Er hatte gesagt, ein Verwandter aus dem Sudan habe ihn angerufen und ihm angeboten, für fünf Prozent Provision als Geldbote zu fungieren. Bei dem Prozess handelte es sich um eine Neuauflage, nachdem der Bundesgerichtshof ein erstes Urteil aufgehoben hatte.

© dpa
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