Die beiden Anfang 20-Jährigen hatten das Mädchen über Monate in ihrer Wohnung in Bergheim bei Köln zu wenig Essen gegeben und abgesondert in einem abgedunkelten und ungelüfteten Kinderzimmer «gehalten». Als das Kind im August 2020 in eine Kinderklinik eingeliefert wurde, wog es bei einer Größe von 98 Zentimetern noch acht Kilogramm, bestand laut dem Landgericht nur noch aus «Haut und Knochen». Das Kind überlebte. Die Mutter wurde 2021 zu einer neunjährigen Freiheitsstrafe, der damalige Lebensgefährte - der nicht der leibliche Vater des Mädchens ist - als Mittäter zu sieben Jahren Haft verurteilt.
Das Landgericht wertete den Fall als versuchten Mord durch Unterlassen und stellte fest, die beiden hätten nicht nur grausam gehandelt, sondern auch den Tod in Kauf genommen, um die vorherigen Misshandlungen zu verdecken. Diesen Punkt sah der BGH anders. Für die Einstufung einer Straftat als Mord muss mindestens ein Mordmerkmal erwiesen sein. Das ist mit der «grausamen Tatbegehung» also auch nach Einschätzung des BGH der Fall. Am Kölner Landgericht muss sich nun eine andere Schwurgerichtskammer als 2021 damit befassen.