Von den offenen Haftbefehlen sind demnach 15 652 schon seit mehr als einem Jahr im Fahndungssystem gespeichert. 90 Personen, die seit Anfang 2020 aus dem offenen Vollzug von Justiz-Anstalten in NRW entwichen sind, seien noch flüchtig. Ein Untersuchungsgefangener, der aus dem geschlossenen Vollzug geflüchtet sei, sei innerhalb einer Stunde wieder gefasst worden.
Auf die Frage der AfD, wie viele per Haftbefehl Gesuchte sich im Ausland aufhielten, antwortete das Justizministerium: «Der Aufenthaltsort gesuchter Personen ist naturgemäß unbekannt.»
Manchmal sei es sogar angemessen, einen Haftbefehl nicht zu vollstrecken - etwa, wenn die Haft durch eine Zahlung abgewendet werden solle oder sich die gesuchte Person im Ausland aufhalte «und nur für den Fall der Wiedereinreise inhaftiert werden soll».