Laut Anklage hatte die Deutsche, die zum Tatzeitpunkt in einem Frauenhaus lebte, dem Säugling in ihrem Zimmer «in Tötungsabsicht ein Kissen aufs Gesicht gedrückt und erstickt». Anschließend soll die Angeklagte die Leiche in den Kinderwagen gelegt und sich damit zu einem nahe gelegenen See in einem ehemaligen Tagebaugebiet begeben haben. Dort soll die Frau versucht haben, sich das Leben zu nehmen. Spaziergänger fanden sie verletzt auf einem Feldweg und alarmierten die Polizei.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft war die Angeklagte bei der Tatbegehung nur vermindert schuldfähig.
Der Verteidiger erklärte am ersten Verhandlungstag, dass sich seine Mandantin zu den Vorwürfen äußern wolle. Er beantragte jedoch den Ausschluss der Öffentlichkeit, da in der Aussage der Angeklagten «schutzwürdige Interessen» wie das Zusammenleben mit ihrem gewalttätigen Lebensgefährten und Details zu ihrem Gesundheitszustand zur Sprache kommen sollten. Das Gericht gab dem Antrag statt.
Der Prozess ist mit drei weiteren Verhandlungstagen bis zum 21. März terminiert.