Das Landgericht in Bonn hatte in dem Prozess einen damals 20-Jährigen wegen Totschlags verurteilt. Ein damals 30 Jahre alter Mitangeklagter wurde - obwohl er während der Tötung des Opfers dabei gewesen sein soll - dagegen freigesprochen. Die beiden Angeklagten hatten im Prozess den jeweils anderen belastet, den Mann getötet zu haben.
Die Geschehnisse sollen sich im Juli 2020 in einem Waldstück bei Eitorf im Rhein-Sieg-Kreis ereignet haben. Das Opfer war unter anderem mit einem Ast geschlagen worden. Teile der Leiche sollen anschließend mit Spiritus übergossen und entzündeten worden sein. Die Männer kannten sich nach Erkenntnissen der Gerichts aus der Drogenszene.
Der BGH monierte, dass die Beweiswürdigung, mit der das Landgericht «einen gemeinsamen Tatplan der beiden Angeklagten» damals abgelehnt und einen Tötungsvorsatz des schlussendlich freigesprochenen Mitangeklagten ausgeschlossen habe, als «lückenhaft» zu betrachten sei. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass es bei Würdigung «aller wesentlichen Gesichtspunkte» nicht doch zu einer Verurteilung des Mitangeklagten gekommen wäre.
Gegen das Urteil hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der verurteilte Angeklagte Revision eingelegt. Das Bonner Landgericht teilte am Donnerstag mit, dass ein Termin für die neue Verhandlung noch nicht feststehe.