Baby stirbt nach der Geburt: Ärztin und Hebamme vor Gericht

In einem Herner Krankenhaus kommt es bei der Geburt zu Komplikationen. Das Baby stirbt. Jetzt stehen eine Ärztin und eine Hebamme vor Gericht. Der Vorwurf: fahrlässige Tötung.
Ein Mikrofon in einem Gerichtssaal. © Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

Rund vier Jahre nach dem Tod eines Neugeborenen in einer Herner Klinik müssen sich eine Ärztin und eine Hebamme seit Freitag in Bochum vor Gericht verantworten. Laut Anklage haben sie mit der Geburt zu lange gewartet. Obwohl es Hinweise auf einen Sauerstoffmangel bei dem Ungeborenen gegeben habe, sei kein Kaiserschnitt durchgeführt worden. Das Baby hatte nach der Geburt am 2. August 2018 sofort reanimiert werden müssen. Anderthalb Tage später war es gestorben. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung.

Zum Prozessauftakt am Bochumer Landgericht hat die Ärztin erklärt, dass sie sehr wohl registriert habe, dass die Herzfrequenz des Kindes immer wieder abgefallen sei. «Ich habe der Patientin deshalb einen Kaiserschnitt empfohlen», sagte die 34-Jährige den Richtern. Das habe die werdende Mutter jedoch strikt abgelegt. Die möglicherweise dramatischen Folgen für das Kind habe sie jedoch nicht dargestellt.

Heute bedauere sie, dass sie nicht deutlicher geworden ist und auch den Chefarzt nicht dazugerufen habe. «Ich habe mich von der Patientin beeinflussen lassen, obwohl ich nach bestem Wissen und Gewissen einen Kaiserschnitt machen wollte», sagte sie den Richtern unter Tränen. An einen tödlichen Ausgang habe sie damals allerdings nicht gedacht.

Die ebenfalls angeklagte Hebamme hat sich zum Prozessauftakt noch nicht zu den Vorwürfen geäußert.

© dpa
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