Kritik an Erhöhung der Altersbezüge der Abgeordneten

Kaum jemand bekam mit, dass der Landtag im Mai die Altersversorgungsbezüge der Abgeordneten erhöhte. Der Steuerzahlerbund wurde darauf aufmerksam - und übt scharfe Kritik.
Kritik an Erhöhung der Altersbezüge der Abgeordneten
Abgeordnete nehmen an einer Sitzung des Düsseldorfer Landtags teil. © Federico Gambarini/dpa/Archivbild

Der Bund der Steuerzahler hat ein bereits vom NRW-Landtag verabschiedetes Gesetz kritisiert, mit dem die Bezüge der Abgeordneten für das Versorgungswerk kräftiger steigen als bisher. Künftig erhöhten sich die zusätzlich zu den Diäten gewährten Altersversorgungsbezüge von monatlich rund 2500 Euro jährlich um 6,5 Prozent, heißt es in einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Brief des Vorsitzenden des Steuerzahlerbundes NRW, Rik Steinheuer, an die Fraktionsvorsitzenden von CDU, Grünen, SPD und FDP im Landtag. Bisher lag die jährliche Steigerung bei 3,5 Prozent.

Mit der Erhöhung würde der Betrag für das Versorgungswerk künftig auf mindestens rund 3394 Euro im Monat angehoben, so Steinheuer. Das entspreche einer Steigerung um mehr als 33 Prozent. Zusätzlich soll ein jährlicher Zuschuss aus der Landeskasse zu den Anwartschaften in Höhe von rund 200 000 Euro gewährt werden.

«Das Niveau der Altersversorgung der Landtagsabgeordneten erreicht damit wieder ein von der Lebenswirklichkeit selbst gut verdienender Bürgerinnen und Bürger völlig abgehobenes Niveau», so Steinheuer. Auch Freiberufler wie Ärzte oder Anwälte zahlten in ihre jeweiligen berufsständischen Versorgungswerke sehr viel niedrigere Beiträge ein. Der Landtag hatte das von den vier Fraktionen vorgelegte Gesetz am 24. Mai verabschiedet.

Aktuell erhält ein Landtagsabgeordneter nach Angaben des Steuerzahlerbundes zusätzlich zu seiner Diät in Höhe von knapp 10.000 Euro weitere rund 2539 Euro, die direkt in das Versorgungswerk eingezahlt werden. Damit erwerbe er in zwei Legislaturperioden eine Anwartschaft in Höhe von durchschnittlich 2130 Euro. Steige der Beitrag um die geplanten 6,5 Prozent, liege die Rentenanwartschaft bei 2450 Euro.

Begründet wird die Erhöhung in dem Gesetz unter anderem damit, dass «eine auskömmliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung» gewährleistet werden solle. Dass das Land 200.000 Euro zuschießt, wird mit der Sicherung der Stabilität und Ertragsproblemen des erst 2005 gegründeten Versorgungswerks begründet. Die Alters- und Hinterbliebenenversorgung der Abgeordneten unterliege bisher zudem keiner Dynamisierung, weil zunächst das Eigenkapital des Versorgungswerks gesichert werden musste. Die gesetzliche Rentenversicherung habe in den letzten Jahren dagegen deutliche Rentensteigerungen erfahren. Steinheuer sprach von einer «Verdrehung der Realitäten».

In diesem Jahr sollen nach dpa-Informationen auch die Diäten der Abgeordneten um 5,3 Prozent angehoben werden. Grund sind unter anderem die hohen Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst.

© dpa
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