Mann bei Zwangsräumung erschossen: Ermittlungen eingestellt

Ein halbes Jahr nach dem Tod eines Mieters durch Polizeikugeln bei einer Zwangsräumung in Köln hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt. Bei dem Todesermittlungsverfahren hätten sich «keine konkreten Hinweise auf ein strafbar relevantes Fehlverhalten Dritter» ergeben, teilte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer am Donnerstag auf Anfrage mit. Der Schusswaffeneinsatz der Polizeibeamten sei durch das Notwehrrecht gerechtfertigt gewesen. Zuerst hatte der «Kölner Stadt-Anzeiger» berichtet (Freitag).
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. © Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Der Mieter war Anfang August 2022 bei einer Zwangsräumung von zwei Schüssen zweier Polizisten getroffen worden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte der 48-Jährige die Beamten mit einem Messer bedroht. Obwohl die Polizisten Reizgas einsetzten und ihn aufforderten, das Messer fallen zu lassen, habe der unter Alkohol- und Drogeneinfluss stehende Mann sich mit erhobenem Messer auf die Beamten zu bewegt. Die Beamten hätten die gezielten Schüsse zu ihrem eigenen Schutz abgegeben, erläuterte Bremer.

Die zuständige Gerichtsvollzieherin hatte die Polizei bei der geplanten Zwangsräumung um Amtshilfe gebeten, weil der Mieter als gewaltbereit und psychisch auffällig bekannt gewesen sei. Deshalb hätten acht Polizisten die Gerichtsvollzieherin begleitet und die Wohnungstür gewaltsam mit einer Ramme geöffnet.

© dpa
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