Ergangen war das Urteil im Mai 2021 wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen. Die Frau war zu neun, ihr Lebensgefährte — der nicht der leibliche Vater des Mädchens ist — als Mittäter zu sieben Jahren Haft verurteilt worden.
Laut der zu Beginn der Verhandlung verlesenen ursprünglichen Urteilsbegründung, hatten die beiden Deutschen dem Mädchen in ihrer Wohnung in Bergheim bei Köln monatelang kaum Essen gegeben. Zudem wurde es «abgesondert in einem abgedunkelten und ungelüfteten Zimmer gehalten». Im August 2020, bei der Inobhutnahme durch das Jugendamt, wog das Kind bei einer Körpergröße von knapp einem Meter gerade mal acht Kilogramm. Aufgrund von Mangelernährung habe akute Lebensgefahr bestanden, das Mädchen sei nur «Haut und Knochen» gewesen.
Laut dem ebenfalls verlesenen Beschluss des BGH, hatten die Karlsruher Richter die damals vom Gericht getroffenen Feststellungen ausdrücklich bestätigt. Lediglich die Begründung, dass das Paar den Tod des Mädchens billigend in Kauf genommen hätte, um die vorangegangenen Misshandlungen zu verdecken, fand der BGH nicht schlüssig.
Die Verteidigerin des 26-Jährigen hatte am Dienstag zunächst den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt. Ihr Mandant sei nach Prozessbeginn im April 2021 aufgrund der Berichterstattung über den Fall von Mitgefangenen misshandelt worden. Das Gericht wies den Antrag jedoch ab. Die Angaben des 26-Jährigen seien nicht glaubhaft. Zudem übertreffe das öffentliche Interesse an dem Fall die Interessen des Angeklagten.